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   BVerwG, 04.11.1971 - III C 23.70   

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BVerwG, 04.11.1971 - III C 23.70 (https://dejure.org/1971,1349)
BVerwG, Entscheidung vom 04.11.1971 - III C 23.70 (https://dejure.org/1971,1349)
BVerwG, Entscheidung vom 04. November 1971 - III C 23.70 (https://dejure.org/1971,1349)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit von vor dem Erlass der 6. Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes (FeststellungsDV) ergangenen Feststellungsbescheiden - Feststellung eines Schadens an Betriebsvermögen - Schutz des Vertrauens auf den Bestand eines Feststellungsbescheides - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 03.07.1969 - III C 108.67

    Einhaltung einer bestimmte Reihenfolge der Bewertungsarten

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1971 - III C 23.70
    Seit dem Urteil vom 3. Juli 1969 - BVerwG III C 108.67 - (BVerwGE 32, 292 [BVerwG 03.07.1969 - III C 108/67] = Buchholz 427.206 § 9 Nr. 9) geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß bei der Ermittlung des Ersatzeinheitswertes für einen in § 2 Abs. 1 Nr. 2 der 6. FeststellungsDV genannten Betrieb - wie er hier in Rede steht - die in § 9 der Verordnung bestimmte Reihenfolge der Bewertungsarten einzuhalten ist.

    Deshalb ist die Sache auch insoweit an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen, das das Gesamtvorbringen des Klägers unter Berücksichtigung der Rechtsgrundsätze erneut zu überprüfen haben wird, die der Senat in seinem Urteil vom 3. Juli 1969 - a.a.O. - aufgestellt hat.

  • BVerwG, 21.02.1967 - III C 84.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1971 - III C 23.70
    Feststellungsbescheide, die vor Erlaß der 6. FeststellungsDV ergangen sind, sind nur dann rechtmäßig, wenn sie den im Rahmen des § 12 Abs. 2 FG erlassenen Vorschriften der 6. FeststellungsDV entsprechen; Bestätigung von BVerwG III C 84.63 (BVerwGE 26, 206 [BVerwG 21.02.1967 - III C 84/63]; Buchholz 427.206 § 3 Nr. 1).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 21. Februar 1967 - BVerwG III C 84.63 - (BVerwGE 26, 206 [BVerwG 21.02.1967 - III C 84/63] = Buchholz 427.206 § 3 Nr. 1) dahin erkannt, daß Feststellungsbescheide, die - wie hier der Teilbescheid vom 27. Januar 1956 - vor Erlaß der 6. FeststellungsDV ergangen sind, nur dann rechtmäßig sind, wenn sie den im Rahmen des § 12 Abs. 2 FG erlassenen Vorschriften der 6. FeststellungsDV entsprechen.

  • BVerwG, 26.05.1971 - III C 73.69

    Begriff der beweiskräftigen Unterlage

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1971 - III C 23.70
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 26. Mai 1971 - BVerwG III C 73.69 - seine bisherige Rechtsprechung zu der Frage, wann eine beweiskräftige Unterlage im Sinne der §§ 8 Abs. 1, 9 Abs. 1 der 6. FeststellungsDV vorliegt, wie folgt zusammengefaßt:.
  • BVerwG, 17.05.1967 - III C 166.66

    Feststellung eines Vertreibungsschadens in Textilgeschäften -

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1971 - III C 23.70
    Einen abstrakten Vertrauensschutz im Rahmen des Feststellungsrechts hat der Senat wiederholt verneint, und zwar nicht nur vor Erlaß des Feststellungsbescheides (so in BVerwGE 21, 102-112 - 24, 330-337 ff. - 26, 267), sondern auch nach Erlaß des Feststellungsbescheides (so BVerwGE 27, 71-74 -).
  • BVerwG, 11.05.1965 - III C 30.63
    Auszug aus BVerwG, 04.11.1971 - III C 23.70
    Einen abstrakten Vertrauensschutz im Rahmen des Feststellungsrechts hat der Senat wiederholt verneint, und zwar nicht nur vor Erlaß des Feststellungsbescheides (so in BVerwGE 21, 102-112 - 24, 330-337 ff. - 26, 267), sondern auch nach Erlaß des Feststellungsbescheides (so BVerwGE 27, 71-74 -).
  • BVerwG, 21.05.1970 - III C 132.68

    Geltendmachung von immateriellen Güter bei einem durch Vertreibung verloren

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1971 - III C 23.70
    Sollte ein neues Gutachten des Vorortes erforderlich sein, so wird das Verwaltungsgericht das Urteil des Senats vom 21. Mai 1970 - BVerwG III C 132.68 (Buchholz 427.206 § 9 Nr. 14) zu beachten haben, nach dem Werte, die der Vorort in seinem Gutachten bei der Ermittlung des Ersatzeinheitswertes nach § 9 Abs. 2 der 6. FeststellungsDV angesetzt hat, durch das Verwaltungsgericht nicht erhöht werden dürfen, ohne die Auswirkungen auf die anderen Werte zu berücksichtigen.
  • BVerwG, 08.12.1967 - III C 41.66
    Auszug aus BVerwG, 04.11.1971 - III C 23.70
    In diesen Zusammenhang hat das Verwaltungsgericht die Grundsätze zu berücksichtigen, die der Senat in ständiger Rechtsprechung zu der Frage der Gewährung des Vertrauensschutzes aufgestellt hat (Urteil vom 8. Dezember 1967 - BVerwG III C 41.66 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 42.03

    Unternehmen; Einheitswert; Ersatzeinheitswert; Reinvermögen; Bilanz;

    Ablesen lässt es sich dann, wenn die Bilanz nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes erstellt worden ist; ermitteln lässt sich das Reinvermögen aus einer schriftlichen Unterlage, wenn in ihr tatsächliche Angaben enthalten sind, die unter Anwendung der Vorschriften des Bewertungsgesetzes die Berechnung des Reinvermögens zulassen (Urteile vom 26. Mai 1971 - BVerwG III C 73.69 - Buchholz 427.208 § 6 Nr. 6 und vom 4. November 1971 - BVerwG III C 23.70 - Buchholz 427.206 § 9 6. FeststellungsDV Nr. 17).
  • BVerwG, 24.11.1983 - 3 C 57.82

    Berechnung des Reinvermögens - Ermittlung des Ersatzeinheitswertes -

    Aus der Bilanz läßt sich das Reinvermögen des Betriebes nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes vom 16. Oktober 1934 (in der in § 8 Abs. 1 Nr. 10 LAG bezeichneten Fassung = BewG a.F.) unmittelbar, d.h. ohne Ergänzung durch andere Beweismittel, insbesondere andere Urkunden und Zeugen, entnehmen (vgl. Urteile vom 14. Dezember 1967 - BVerwG 3 C 124.66 - [Buchholz 427.206 § 9 Nr. 3]; vom 26. Mai 1971 - BVerwG 3 C 73.69 - [Buchholz 402.208 § 6] Nr. 63 und vom 4. November 1971 - BVerwG 3 C 23.70 - [Buchholz 427.206 § 9 Nr. 17]).

    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 26. Mai 1971 und 4. November 1971 (a.a.O.) zu § 9 Abs. 1 der 6. FeststellungsDV näher ausgeführt, daß "Unterlagen" im Sinne dieser Vorschrift dann beweiskräftig sind, wenn sich aus ihnen das Reinvermögen nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes, ablesen oder ermitteln läßt; ablesen läßt sich das Reinvermögen, wenn die Bilanz nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes erstellt worden ist; ermitteln läßt es sich aus der schriftlichen Unterlage, wenn in ihr tatsächliche Angaben enthalten sind, die unter Anwendung der Vorschriften des Bewertungsgesetzes die Berechnung des Reinvermögens zulassen.

  • BVerwG, 03.04.1973 - III C 95.71

    Feststellung eines Umsiedlungsschadens an Betriebsvermögen - Umsiedlungsschaden

    Ablesen läßt es sich dann, wenn die Bilanz nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes erstellt worden ist; ermitteln läßt sich das Reinvermögen aus einer schriftlichen Unterlage, wenn in ihr tatsächliche Angaben enthalten sind, die unter Anwendung der Vorschriften des Bewertungsgesetzes die Berechnung des Reinvermögens zulassen (vgl. Urteile vom 26. Mai 1971 - BVerwG III C 73.69 - [Buchholz 427.208 § 6 Nr. 6 = BVerwGE 38, 129] und vom 4. November 1971 - BVerwG III C 23.70 - [Buchholz 427.206 § 9 Nr. 17 - ZLA 1972, 35]).
  • BVerwG, 24.01.1974 - III C 62.72

    Schadensfeststellung an Betriebsvermögen durch den vertreibungsbedingten Verlust

    Dieses Gutachten ist nach seinem Inhalt und nach seiner Zielsetzung (nachträgliche Ermittlung des Reinvermögens im Sinne des § 9 Abs. 1 der 6. FeststellungsDV auf der Basis von als glaubhaft gemacht angesehenen Betriebsmerkmalen) keine Grundlage für die Ermittlung eines Ersatzeinheitswertes, wie er durch die Bestimmungen der 2. BAA-FeststellungsDV vorgeschrieben worden ist (vgl. Urteil vom 4. November 1971 - BVerwG III C 23.70 - [Buchholz 427.206 § 9 Nr. 17]).
  • BVerwG, 08.11.1973 - III C 118.71

    Vertreibungsschaden an Betriebsvermögen in Österreich - Umfang der gerichtlichen

    Dabei ist nach den bisher getroffenen tatsächlichen Feststellungen davon auszugehen, daß eine Schadensberechnung gemäß § 8 Abs. 1 oder § 9 Abs. 1 der 6. FeststellungsDV nicht möglich erscheint, weil weder ersichtlich ist, daß die Bilanz zum 31. März 1945 nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes erstellt worden ist, noch daß aus der Bilanz das Reinvermögen der Gesellschaft nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes abgelesen oder ermittelt werden könnte (vgl. Urteile vom 3. Juli 1969 - BVerwG III C 108.67 - [BVerwGE 32, 292 [BVerwG 03.07.1969 - III C 108/67]], vom 26. Mai 1971 - BVerwG III C 73.69 - [BVerwGE 38, 129] und vom 4. November 1971 - BVerwG III C 23.70 - [Buchholz 427.206 § 9 Nr. 17]).
  • BVerwG, 14.08.1987 - 3 B 43.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Begriff der "beweiskräftigen

    Soweit sich die Beschwerde auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Mai 1961 - BVerwG 4 C 392.59 - (Buchholz 427.2 § 13 Nr. 37) beruft, ist das Beschwerdevorbringen schon deshalb rechtlich unbeachtlich, weil diese Entscheidung durch die neuere Rechtsprechung des nunmehr in Lastenausgleichssachen allein zuständigen beschließenden Senats (Urteile vom 4. November 1971 - BVerwG 3 C 23.70 - und vom 24. November 1983 - BVerwG 3 C 57.82 - ) überholt ist.
  • BVerwG, 01.11.1982 - 3 B 37.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    So hat der beschließende Senat wiederholt entschieden, daß beweiskräftige Unterlagen im Sinne von § 9 Abs. 1 der 6. FeststellungsDV solche Urkunden sind, die nach den Vorschriften (Grundsätzen) des Bewertungsgesetzes erstellt sind und den Beweis unmittelbar durch die darin enthaltenen tatsächlichen Angaben führen (vgl. die Urteile vom 14. Dezember 1967 - BVerwG 3 C 124.66 - [Buchholz 427.206 § 9 Nr. 3], vom 3. Juli 1969 - BVerwG 3 C 108.67 - [BVerwGE 32, 292 [BVerwG 03.07.1969 - III C 108/67] = Buchholz 427.206 § 9 Nr. 9], vom 26. Mai 1971 - BVerwG 3 C 73.69 - [Buchholz 427.208 § 6 Nr. 6], vom 1. Juli 1971 - BVerwG 3 C 121.68 - [ZLA 1971, 215] und vom 4. November 1971 - BVerwG 3 C 23.70 - [Buchholz 427.206 § 9 Nr. 17]).
  • BVerwG, 23.08.1982 - 3 B 32.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Die generelle, von den tatsächlichen Umständen des vorliegenden Falles gelöste Frage, welche Anforderungen an Unterlagen zu stellen sind, um sie als zur Ermittlung des Betriebsreinvermögens eines gewerblichen Betriebes geeignet erscheinen zu lassen, kann ebenfalls nicht zur Revisionszulassung führen, weil der Begriff der "beweiskräftigen Unterlage" durch die bisherige Rechtsprechung des beschließenden Senats hinlänglich geklärt ist (vgl. zuletzt Urteile vom 26. Mai 1971 - BVerwG 3 C 73.69 - [BVerwGE 38, 129], vom 4. November 1971 - BVerwG 3 C 23.70 - [Buchholz 427.206 § 9 Nr. 17 - ZLA 1972, 35] und vom 3. April 1973 - BVerwG 3 C 95.71 - Beschluß vom 1. April 1976 - BVerwG 3 CB 34.73 - [ZLA 1976, 129] jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 08.11.1973 - III C 113.71
    Dabei ist nach den bisher getroffenen tatsächlichen Feststellungen davon auszugehen, daß eine Schadensberechnung gemäß § 8 Abs. 1 oder § 9 Abs. 1 der 6. FeststellungsDV nicht möglich erscheint, weil weder ersichtlich ist, daß die vorliegende Bilanz zum 31. März 1945 nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes erstellt worden ist, noch daß aus der Bilanz das Reinvermögen des Unternehmens nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes abgelesen oder ermittelt werden kann (vgl. Urteile vom 3. Juli 1969 - BVerwG III C 108.67 - [BVerwGE 32, 292 [BVerwG 03.07.1969 - III C 108/67]], vom 26. Mai 1971 - BVerwG III C 73.69 - [BVerwGE 38, 129], vom 1. Juli 1971 - BVerwG III C 121.68 - [ZLA 1971, 215] und vom 4. November 1971 - BVerwG III C 23.70 - [Buchholz 427.206 § 9 Nr. 17]).
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